Visualisierung der Hausanschlüsse in der Erde
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Anteil für das öffentliche Netz

Baukostenzuschuss für Netzanschlüsse

Bei einem neuen Netzanschluss oder einer späteren Leistungserhöhung kann zusätzlich zu den eigentlichen Anschlusskosten ein Baukostenzuschuss anfallen. Ob ein Zuschuss berechnet wird, hängt von der Sparte, der bestellten Anschlussleistung und bei Strom auch von der Netzebene ab.

Anteilig die allgemeine Netzinfrastruktur finanzieren

Was ist ein Baukostenzuschuss?

Der Baukostenzuschuss, kurz BKZ, ist ein anteiliger Kostenbeitrag des Anschlussnehmers für die Herstellung oder Verstärkung des öffentlichen Versorgungsnetzes. Er bezieht sich nicht nur auf die Anschlussleitung zum einzelnen Grundstück, sondern auf die vorgelagerte Netzinfrastruktur, die für die bestellte Anschlussleistung bereitgehalten wird.

Hausanschlusskabel in der Erde
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Anschlusskosten und Baukostenzuschuss auseinanderhalten

Zwei unterschiedliche Kostenbestandteile

Die Anschlusskosten betreffen die Herstellung oder Änderung des konkreten Anschlusses zwischen dem Netz und dem angeschlossenen Grundstück beziehungsweise Gebäude. Der Baukostenzuschuss ist dagegen ein Beitrag zur Herstellung oder Verstärkung des öffentlichen Versorgungsnetzes. In unseren Preisblättern wird deshalb für den Neuanschluss - falls zutreffend - der Anschlusspreis zzgl. Baukostenzuschuss ausgewiesen.

Strom, Erdgas & Wasser

Wann ein Baukostenzuschuss anfällt

Die Bedingungen unterscheiden sich nach Sparte. Die folgenden Schwellen entsprechen unseren aktuellen Preisblättern. Die konkrete Berechnung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Preisblatt.

Strom in Niederspannung

> 30 kW

Für den über 30 kW hinausgehenden Teil gelten die im Preisblatt ausgewiesenen Werte für Haushalt beziehungsweise Gewerbe. Für Anschlüsse oberhalb der Niederspannung gelten eigene Werte nach Netzebene.

Zum Strom-Hausanschluss
Erdgas in Niederdruck

> 25 kW

Für die über 25 kW hinausgehende bestellte Leistung wird der im gültigen Erdgas-Preisblatt ausgewiesene Betrag je weiterem Kilowatt angesetzt.

Zum Erdgas-Hausanschluss
Wasser

> 1 l/s Spitzendurchfluss

Oberhalb von 1 Liter pro Sekunde wird nach dem gültigen Wasser-Preisblatt je angefangene weitere 0,5 Liter pro Sekunde unterschieden nach Haushalt und Gewerbe berechnet.

Zum Wasser-Hausanschluss
Haus in der Natur mit Photovoltaik
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Geplante Leistungserhöhung frühzeitig melden

Auch bei bestehenden Anschlüssen

Wird die bestellte Anschlussleistung später erhöht, kann ein Baukostenzuschuss für die zusätzlich bereitzustellende Leistung und den damit eventuell verbundenen Netzausbau nachgefordert werden. Informieren Sie uns deshalb rechtzeitig, wenn sich der Leistungsbedarf Ihres Anschlusses erhöht. Das kann beispielsweise bei einer wesentlichen Erweiterung der Kundenanlage oder einer veränderten Nutzung relevant werden. Die abschließende Bewertung erfolgt anhand des konkreten Anschlussfalls.

Nein. Anschlusskosten beziehen sich auf den konkreten Netzanschluss. Der BKZ ist ein anteiliger Beitrag für die Herstellung oder Verstärkung des öffentlichen Versorgungsnetzes. Beide Positionen können zusammen Bestandteil der Kosten eines Neuanschlusses sein.

Nein. In unseren Preisblättern sind leistungsabhängige Bereiche ausgewiesen, in denen kein BKZ erhoben wird. Maßgeblich sind Sparte, Anschlussleistung, Netzebene und das aktuelle Preisblatt.

Wir müssen die angemeldete Leistung für den Anschluss in der Netzplanung berücksichtigen und bereitstellen. Die Höhe des BKZ richtet sich deshalb nach der bestellten Anschlussleistung beziehungsweise beim Wasser nach dem Spitzendurchfluss.

Ja. Wird die Anschlussleistung erhöht, kann der BKZ für die zusätzliche Leistung nachgefordert werden. Da eine Leistungserhöhung Auswirkungen auf die Bereitstellung aus dem vorgelagerten Netz und damit die Dimensionierung des Netzes hat, kann ein Netzausbau erforderlich werden. Eine geplante Erhöhung sollte uns vorab gemeldet werden.

Die Erhebung des BKZ wird nicht davon abhängig gemacht, ob unmittelbar für den einzelnen Anschluss eine sichtbare Netzbaumaßnahme stattfindet. Der Beitrag bezieht sich auf die bereitzustellende öffentliche Netzinfrastruktur. Dennoch resultiert diese aus der Summe der einelnen Bedarfe und Verbräuche.

Die aktuellen Ansätze stehen in unseren Preisblättern. Die konkrete Position für Ihren Anschluss wird in den zugehörigen Angebots- beziehungsweise Abrechnungsunterlagen ausgewiesen.

Hausanschluss und Leistung eindeutig angeben

Frage zur Berechnung?

Nennen Sie Sparte, Anschlussadresse, bestellte beziehungsweise gewünschte Leistung und vorhandene Vorgangs- oder Angebotsnummer. So können wir Ihre Frage dem konkreten Anschlussfall zuordnen.