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Entsperrung und Wiederinbetriebnahme
Wurde Ihr Strom-, Erdgas- oder Wasseranschluss gesperrt, müssen vor der Wiederinbetriebnahme die erforderliche Freigabe und die technischen Voraussetzungen vorliegen. Welche Schritte notwendig sind, hängt von der betroffenen Sparte und der Dauer der Sperrung ab.
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Klären Sie die Sperrung mit Ihrem Energielieferanten
In den meisten Fällen wird eine Sperrung durch den Energielieferanten beauftragt. Die SVO Netz kann die Messstelle erst wieder entsperren, wenn der zuständige Lieferant einen entsprechenden Entsperrauftrag übermittelt hat. Bitte klären Sie deshalb zunächst mit Ihrem Energielieferanten, warum die Sperrung veranlasst wurde und welche Voraussetzungen für die Freigabe erfüllt werden müssen.
Technische Voraussetzungen für die Wiederinbetriebnahme
Neben dem Entsperrauftrag können abhängig von der Sparte weitere technische Nachweise oder Maßnahmen erforderlich sein.
So läuft die Wiederinbetriebnahme ab
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Nicht selbst eingreifen!
Öffnen Sie keine Plomben und nehmen Sie keine Schalthandlungen am Zähler oder an gesperrten Einrichtungen selbst vor. Erforderliche Arbeiten an der Kundenanlage dürfen ausschließlich durch eingetragene Elektro- oder Gasinstallationsunternehmen ausgeführt werden.