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Immer mehr Menschen nutzen elektrische Geräte zum Heizen und für den Verkehr, wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos. Das stellt eine große Herausforderung für die Stromnetze dar. Die SVO Netz als Betreiber dieser Netze muss darauf achten, dass immer genug Strom da ist, aber auch nicht zu viel.
Die Bundesnetzagentur wurde daher nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen zur Integration von so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu schaffen. Diese hat die Bundesnetzagentur am 27. November 2023 veröffentlicht. Die Regelungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen bilden ein wichtiges Notfallinstrument, um die Netzstabilität und zuverlässige Versorgung mit Strom zu gewährleisten.
Diese Regeln gelten für Geräte, die viel Strom verbrauchen können. Dazu zählen zum Beispiel Speicherbatterien, Wärmepumpen, Klimaanlagen und private Ladestationen für Elektroautos. Sie gelten als so genannte "steuerbare Verbrauchseinrichtungen", wenn sie eine Netzbezugsleistung von über 4,2 kW aufweisen.
Wenn hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung rechnerisch zusammengefasst werden.
Wichtig zu wissen: Die Teilnahme zur netzorientierten Steuerung ist sowohl für Betreiber als auch für alle Netzbetreiber verpflichtend.
Welche Anlagen fallen unter die Regel?
Die verpflichtenden Regeln gelten grundsätzlich für Anlagen in der Nieder- oder Umspannebene zur Niederspannung, die nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden.
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Summenbildung, Ausnahmen und Bestandsanlagen
Bei mehreren Wärmepumpen derselben Betreiberin oder desselben Betreibers hinter einem Netzanschluss werden die elektrischen Leistungen einschließlich Zusatzheizungen addiert. Gleiches gilt innerhalb der Gerätegruppe Raumkühlung. Wärmepumpen und Klimageräte werden nicht miteinander addiert. Öffentliche Ladepunkte sowie bestimmte betriebsnotwendige Wärme- und Kälteanlagen sind ausgenommen.
Für Anlagen vor 2024 gelten Übergangs- und Bestandsregeln.
So funktioniert netzorientierte Steuerung
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Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Geräte
Wer die netzorientierte Steuerung ermöglicht, erhält im Gegenzug eine Netzentgeltreduzierung.
Zur Auswahl stehen eine pauschale Reduzierung, eine prozentuale Reduzierung bei separater Messung und ergänzend ein zeitvariables Netzentgelt bei vorhandenem intelligentem Messsystem.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung melden
Im Formular werden Geräteart, Leistung, Inbetriebnahmedatum, Marktlokation oder Zählernummer, Steuerungsart und gewünschtes Netzentgeltmodul abgefragt. Stimmen Sie die technischen Angaben vorab mit Ihrem Elektrofachunternehmen ab.
Hinweise
Unter folgenden Links finden Sie zudem Empfehlung zum Anschluss und Betrieb von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen des BDEW sowie ergänzende Hinweise zu den Zählerplatzen.
Das Wichtigste zusammengefasst
Antworten auf weitere Fragen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinheiten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.