E-Auto an einer Wallbox
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§ 14a Energiewirtschaftsgesetz

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

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Immer mehr Menschen nutzen elektrische Geräte zum Heizen und für den Verkehr, wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos. Das stellt eine große Herausforderung für die Stromnetze dar. Die SVO Netz als Betreiber dieser Netze muss darauf achten, dass immer genug Strom da ist, aber auch nicht zu viel.

Die Bundesnetzagentur wurde daher nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beauftragt, bundeseinheitliche Regelungen zur Integration von so genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu schaffen. Diese hat die Bundesnetzagentur am 27. November 2023 veröffentlicht. Die Regelungen sind zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen bilden ein wichtiges Notfallinstrument, um die Netzstabilität und zuverlässige Versorgung mit Strom zu gewährleisten. 

Diese Regeln gelten für Geräte, die viel Strom verbrauchen können. Dazu zählen zum Beispiel Speicherbatterien, Wärmepumpen, Klimaanlagen und private Ladestationen für Elektroautos. Sie gelten als so genannte "steuerbare Verbrauchseinrichtungen", wenn sie eine Netzbezugsleistung von über 4,2 kW aufweisen.

Wenn hinter einem Netzanschluss mehrere Wärmepumpen und/oder Klimageräte angeschlossen sind, ist die Summe der Bezugsleistungen maßgeblich. Liegt die Summe über 4,2 kW, so müssen die Einzelanlagen je Fallklasse (Wärmepumpe, Klimagerät) zu einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung rechnerisch zusammengefasst werden.

Wichtig zu wissen: Die Teilnahme zur netzorientierten Steuerung ist sowohl für Betreiber als auch für alle Netzbetreiber verpflichtend.

Welche Anlagen fallen unter die Regel?

Wallboxen

Private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge mit mehr als 4,2 kW

Wärmepumpen

Wärmepumpen einschließlich Zusatz- oder Notheizung mit einer Summenleistung über 4,2 kW

Klimaanlagen

Anlagen zur Raumkühlung mit einer Summenleistung über 4,2 kW

Speicher

Speicher hinsichtlich der Stromentnahme mit mehr als 4,2 kW

Die verpflichtenden Regeln gelten grundsätzlich für Anlagen in der Nieder- oder Umspannebene zur Niederspannung, die nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb genommen wurden.

Vernetzte Geräte in einem Smart Home
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Nicht jede Anlage wird gleich behandelt

Summenbildung, Ausnahmen und Bestandsanlagen

Bei mehreren Wärmepumpen derselben Betreiberin oder desselben Betreibers hinter einem Netzanschluss werden die elektrischen Leistungen einschließlich Zusatzheizungen addiert. Gleiches gilt innerhalb der Gerätegruppe Raumkühlung. Wärmepumpen und Klimageräte werden nicht miteinander addiert. Öffentliche Ladepunkte sowie bestimmte betriebsnotwendige Wärme- und Kälteanlagen sind ausgenommen.

Für Anlagen vor 2024 gelten Übergangs- und Bestandsregeln.

Nur bei Engpässen

So funktioniert netzorientierte Steuerung

Netzzustand

Die SVO Netz ermittelt einen kritischen Zustand in einem Bereich des Niederspannungsnetzes.

Sollwert

Für den betroffenen Bereich wird eine zulässige maximale Bezugsleistung vorgegeben.

Steuerbox

Die Steuerbox übermittelt den Wert an das Gerät oder an das Energiemanagementsystem.

Gerät/EMS

Die Anlage reduziert den Netzbezug des Gerätes nur so weit und so lange, wie es zur Stabilisierung erforderlich ist. Beleuchtung, Haushaltsgeräte und der allgemeine Haushaltsstrom werden nicht gesteuert.

Freigabe

Nach Ende des Engpasses wird die Begrenzung aufgehoben.

Mann arbeitet am Laptop
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Ihr Vorteil

Reduzierte Netzentgelte für steuerbare Geräte

Wer die netzorientierte Steuerung ermöglicht, erhält im Gegenzug eine Netzentgeltreduzierung.

Zur Auswahl stehen eine pauschale Reduzierung, eine prozentuale Reduzierung bei separater Messung und ergänzend ein zeitvariables Netzentgelt bei vorhandenem intelligentem Messsystem.

Anmeldung

Steuerbare Verbrauchseinrichtung melden

Im Formular werden Geräteart, Leistung, Inbetriebnahmedatum, Marktlokation oder Zählernummer, Steuerungsart und gewünschtes Netzentgeltmodul abgefragt. Stimmen Sie die technischen Angaben vorab mit Ihrem Elektrofachunternehmen ab.

Hinweise

Unter folgenden Links finden Sie zudem Empfehlung zum Anschluss und Betrieb von Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen des BDEW sowie ergänzende Hinweise zu den Zählerplatzen.

FAQ Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Das Wichtigste zusammengefasst

Mit "Steuerung" ist gemeint, dass die Menge an Strom, die bestimmte Geräte aus dem Netz ziehen, zeitweise auf höchstens 4,2 Kilowatt verringert werden kann. Das nennt man auch "Dimmen". Der normale Stromverbrauch im Haushalt ist davon nicht betroffen.

Eingreifen dürfen und müssen Netzbetreiber wie die SVO Netz, wenn zu viel Strom auf einmal verbraucht wird. Dann nämlich droht das Stromnetz, überlastet zu werden. Netzbetreiber dürfen dann die Stromaufnahme von bestimmten Geräten, nämlich den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, in dem betroffenen Gebiet verringern. Das bezeichnet man als "netzorientierte Steuerung".

Wenn es tatsächlich nötig ist, eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, kann es sein, dass Kunden vorübergehend weniger Leistung für die Nutzung ihrer Geräte zur Verfügung steht. Solche Eingriffe passieren jedoch so selten wie möglich. Im Allgemeinen ist das Stromnetz der SVO Netz gut darauf vorbereitet, mit den aktuellen Anforderungen umzugehen.

Nein, die Regelung betrifft nicht den normalen Stromverbrauch im Haushalt. Sollte die SVO Netz die Stromabnahme kurzzeitig regulieren müssen, sind davon nur die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallbox, Klimaanlage oder Wärmepumpe betroffen.

Die netzorientierte Steuerung erfolgt künftig durch den Einbau eines intelligenten Messystems mit einer Steuerbox als Steuergerät.

Diese Box erhält Steuersignale der SVO Netz, um die Leistung zu reduzieren. Das ist entweder möglich über Schalt- bzw. Relaiskontakte direkt an den Einzelgeräten („Direktsteuerung“). Oder mithilfe einer digitalen Schnittstelle zu einem kundenseitigen Energie-Management-System („EMS-Steuerung“).

Die Art der Steuerung liegt in der Verantwortung des Betreibers solcher Geräte und muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Hinweis: Unabhängig davon, wann der Einbau der Steuerungstechnik stattfindet und der Netzbetreiber davon Gebrauch macht, wird eine Reduzierung der Netzentgelte gewährt.

Mit einem Energie-Management-System („EMS-Steuerung“) ist das möglich. Wenn der Strombezug aus dem Netz temporär reduziert ist, kann selbst produzierter Strom aus einer Erzeugungsanlage, wie zum Beispiel aus einer Solaranlage, für den Betrieb einer Wallbox als steuerbarer Verbrauchseinrichtunge genutzt werden. 

Ein Rechenbeispiel: Die SVO Netz gibt zeitweise eine Leistungsreduzierung auf 6 kW vor. Diese Leistung wird mithilfe Ihres Energie-Management-Systems verarbeitet. Ihre Solaranlage produziert zur gleichen Zeit 5 kW Strom. Ihrer Wallbox stehen nun für ihren Ladevorgang 11 kW Strom zur Verfügung.

Möglichkeit 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung 
Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage.

Möglichkeit 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuerbaren Verbrauchseinheit. Voraussetzung dafür ist ein zusätzlicher Zähler.

Modulwahl und technische Voraussetzungen
Die Wahl zwischen Modul 1, Modul 2 oder Modul 3 ist entscheidend für die Art der Messung und die Höhe der Netzentgeltreduzierung.

  • Modul 1: Gemeinsame Messung für Haushalt und steuerbare Verbrauchseinrichtung

  • Modul 2: Separate Messung für die steuerbare Verbrauchseinheit

  • Modul 3: Ergänzungsmodul zu Modul 1, gültig ab dem 01.04.2025, ermöglicht eine differenzierte Abrechnung innerhalb einer gemeinsamen Messung.

Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt wie gehabt über Ihren Strom-Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, die entsprechenden Preisbestandteile der oben genannten Möglichkeiten separat auszuweisen.

Mehr über Netzentgelte finden Sie auf dieser Seite. 

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, steuerbare Verbrauchseinrichtung gegenüber der SVO Netz an- und abzumelden sowie auch Änderungen bei der Leistung dieser Geräte gegenüber dem Netzbetreiber anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Betreiber für die Umsetzung der Steuerbarkeit der Anlage verantwortlich. Auch Änderungen der Steuerungsart (Direktsteuerung, EMS-Steuerung) sind dem Netzbetreiber mitzuteilen.

Der Betreiber muss zudem die Umsetzung der Leistungsreduzierungen dokumentieren und für zwei Jahre vorhalten. Ein Nachweis über die Einhaltung der Steuerungsvorgaben ist sowohl der Bundesnetzagentur als auch bei berechtigten Zweifeln dem Netzbetreiber vorzulegen.

Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Zunächst gelten die aktuellen Vereinbarungen bis 31. Dezember 2028 unverändert fort. Anschließend werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in die neuen Regelungen überführt.

Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig diese neuen Regelungen anzuwenden.

Für Nachtspeicherheizungen haben die bislang geltenden Regeln Bestand. Und zwar so lange, bis eine Anlage in außer Betrieb genommen, ersetzt oder umgebaut wird. 

Antworten auf weitere Fragen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinheiten finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur