Strukturiert und maschinenlesbar

E-Rechnungen für Geschäftskunden

Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gelten neue gesetzliche Anforderungen. Wir stellen betroffene Rechnungen ab dem 01. Januar 2027 ausschließlich als gesetzeskonforme E-Rechnung bereit. Diese Seite erklärt, woran Sie eine E-Rechnung erkennen, auf welche Vorgänge sich die Information bezieht und wie Sie den Empfang vorbereiten.

Arbeit am Laptop
© Kite_rin
Von der SVO Netz ausgestellte Rechnungen

Wichtig für die Einordnung

Die Information richtet sich an Geschäftskunden und andere unternehmerische Rechnungsempfänger, denen wir eine Rechnung für einen konkreten Vorgang oder eine erbrachte Leistung stellen. Dazu können beispielsweise Anschluss- oder sonstige einzeln abgerechnete Leistungen gehören. Privatkunden sind von der gesetzlichen B2B-E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Frau arbeitet am Laptop
© Yuri Arcurs
Mehr als eine PDF-Datei

Was eine E-Rechnung auszeichnet

Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Dadurch können die Rechnungsdaten elektronisch weiterverarbeitet werden. Eine ausschließlich als PDF versandte Rechnung ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Gängige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Was Geschäftskunden tun sollten

Rechnungsempfang vorbereiten

Prüfen Sie, welche E-Mail-Adresse oder welcher Empfangsweg für von uns ausgestellte Rechnungen verwendet werden soll.

Stimmen Sie die Verarbeitung mit Buchhaltung, Steuerberatung oder IT ab und klären Sie die möglichen Formate (XRechnung oder ZUGFeRD).

Stellen Sie sicher, dass strukturierte Rechnungsdateien verarbeitet und aufbewahrt werden können.

Teilen Sie uns die erforderlichen Empfängerdaten über den vorgesehenen Kontaktweg mit bzw. berücksichtigen Sie diese im jeweiligen Vorgang (z.B. bei der Hausanschluss-Beantragung).

Haus mit Photovoltaik und Batteriespeicher
© Generative AI
Nicht mit einer Einspeiseabrechnung verwechseln

Einspeisevergütung ist ein eigener Prozess

Die E-Rechnung betrifft Rechnungen, die wir an gewerbliche Rechnungsempfänger (Unternehmer im Sinne des UStG.) ausstellen. Abrechnungen oder Gutschriften im Zusammenhang mit einer Einspeisevergütung werden nicht über diese allgemeine Information zur E-Rechnung erklärt. Informationen zu einer bereits bei uns geführten Erzeugungsanlage und ihren Abrechnungsdaten finden Betreiber im Betreiberportal beziehungsweise im Bereich Einspeisevergütung.

Keine Steuerberatung

Allgemeine Information zur E-Rechnung

Wir informieren auf dieser Seite über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf unseren Rechnungsversand. Die Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation an Ihre Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung

E-Rechnungen bei der SVO Netz

Häufige Fragen

Nein. Eine reine PDF-Datei enthält keine strukturierte Rechnung im gesetzlichen Sinne. Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.

Für unternehmerische Rechnungsempfänger, denen wir Rechnungen für betroffene Vorgänge oder Leistungen ausstellen. Privatkunden sind von der gesetzlichen B2B-E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Als E-Rechnung kommen strukturierte Formate in Betracht, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, beispielsweise XRechnung oder ZUGFeRD. Welches zulässige Format wir im Einzelfall übermittelt, ergibt sich aus der bereitgestellten Rechnungsdatei.

Verwenden Sie möglichst eine zentrale Adresse für den Rechnungseingang. Berücksichtigen Sie diese bei sämtlichen Vorgängen, denen eine Rechnungsstellung folgt.

Die E-Rechnung betrifft den Rechnungsverkehr zwischen Unternehmen. Vergütungen - insbesondere im Bereich Einspeisung - sind davon ausgenommen.

Maßgeblich sind die steuerrechtlichen Anforderungen an die Aufbewahrung. Insbesondere der strukturierte Bestandteil der E-Rechnung muss erhalten bleiben. Bei Fragen zur eigenen Organisation wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.