E-Rechnungen für Geschäftskunden
Für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen gelten neue gesetzliche Anforderungen. Wir stellen betroffene Rechnungen ab dem 01. Januar 2027 ausschließlich als gesetzeskonforme E-Rechnung bereit. Diese Seite erklärt, woran Sie eine E-Rechnung erkennen, auf welche Vorgänge sich die Information bezieht und wie Sie den Empfang vorbereiten.
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Wichtig für die Einordnung
Die Information richtet sich an Geschäftskunden und andere unternehmerische Rechnungsempfänger, denen wir eine Rechnung für einen konkreten Vorgang oder eine erbrachte Leistung stellen. Dazu können beispielsweise Anschluss- oder sonstige einzeln abgerechnete Leistungen gehören. Privatkunden sind von der gesetzlichen B2B-E-Rechnungspflicht nicht betroffen.
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Was eine E-Rechnung auszeichnet
Eine E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. Dadurch können die Rechnungsdaten elektronisch weiterverarbeitet werden. Eine ausschließlich als PDF versandte Rechnung ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Gängige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Rechnungsempfang vorbereiten
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Einspeisevergütung ist ein eigener Prozess
Die E-Rechnung betrifft Rechnungen, die wir an gewerbliche Rechnungsempfänger (Unternehmer im Sinne des UStG.) ausstellen. Abrechnungen oder Gutschriften im Zusammenhang mit einer Einspeisevergütung werden nicht über diese allgemeine Information zur E-Rechnung erklärt. Informationen zu einer bereits bei uns geführten Erzeugungsanlage und ihren Abrechnungsdaten finden Betreiber im Betreiberportal beziehungsweise im Bereich Einspeisevergütung.
Allgemeine Information zur E-Rechnung
Wir informieren auf dieser Seite über die gesetzlichen Änderungen und deren Auswirkungen auf unseren Rechnungsversand. Die Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation an Ihre Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung