Jede Beschädigung von Kabeln, Rohrleitungen oder Ähnlichem ist unverzüglich der SVO Netz GmbH zu melden.
Beschädigungen sind nicht nur Leckagen, sondern auch Verletzungen der Rohrumhüllung bzw. Wandungen der Medienleitungen oder Druckstellen am Kabelmantel.
Selbst wenn keine Beschädigung direkt erkennbar ist, kann sich durch Korrosionsleckagen oder Risse im Rohr als Folge einer äußeren Beschädigung Gas in der Schottertragschicht unter der bituminösen Straßendecke ansammeln und verteilen, in Hohlräume wie Kabelziehschächte oder andere unterirdische Bauwerke weiterziehen und damit eine unmittelbare Explosionsgefahr darstellen.
Bei Beschädigungen der Kabelmantel von Massekabeln besteht die Gefahr des Austritts von Kabelöl und damit verbunden einer Kontaminierung des Erdreichs und des Grundwassers. In diesen Fällen sind umgehend, nach Freischaltung der Kabel, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einzuleiten.
Nach einer Beschädigung ist die Verfüllung erst nach Instandsetzung und mit Zustimmung der SVO Netz zu erfolgen. Die Anwesenheit eines Beauftragten der SVO Netz GmbH auf einer Baustelle, die Kontaktaufnahme mit der Fremdbaustellenaufsicht und die Meldung des Bauvorhabens entbinden den Bauunternehmer oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung für angerichtete Schäden an Versorgungsanlagen sowie stillgelegten Leitungen.
Nicht gemeldete Beschädigungen werden von der SVO Netz GmbH angezeigt!
Zentrale Störungsannahme: Netzleitstelle, Telefon: 0800/7864357.
Im Fall eines Schadens sind bei einem Anruf folgende Angaben zu übermitteln:
Schadensstelle und -ort
Art des Schadens
Namen des Anrufers
Weitere Hinweise
Arbeiten an der Schadensstelle sofort einstellen.
Bei der Beschädigung einer Gasleitung besteht Brand- und Explosionsgefahr durch ausströmendes Gas!
Personen müssen umgehend den Gefahrenbereich verlassen
Gefahrenbereich großräumig absperren
Art und Ausmaß des Schadens feststellen, dabei Eigenschutz unbedingt beachten
Der Leitungsbetreiber ist auch bei geringen Beschädigungen, z.B. an der Isolierung einer Gas-, Trinkwasser- oder Stromleitung, zu verständigen.
falls erforderlich: Feuerwehr, Polizei, THW verständigen.
Aufsichtsperson verständigen
Alle weitere Maßnahmen sind mit der SVO Netz GmbH abstimmen. Eigenständige Arbeiten an den Anlagen der SVO Netz GmbH (Abschiebern, etc.) sind nicht erlaubt.
Das Personal des Bauunternehmers darf die Baustelle nur mit Zustimmung der SVO Netz GmbH verlassen.