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Steuerung nach § 9 EEG
§ 9 EEG regelt technische Voraussetzungen für Erzeugungs- und KWK-Anlagen.
Ziel ist, dass Messstellenbetreiber die erforderliche Mess- und Steuertechnik einbauen können und berechtigte Stellen die Ist-Einspeisung abrufen sowie die Einspeiseleistung fernsteuern können.
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Anlage und elektrische Installation vorbereiten lassen
Der ordnungsgemäße technische Zustand der Anlage und der elektrischen Installation hinter der Hausanschlusssicherung muss den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen ermöglichen. Steckersolargeräte bis 2 kW installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind von dieser Grundregel ausgenommen.
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Technik hängt vom Anschlussfall ab
Im SVO Netz-Netz werden je nach Leistung und Spannungsebene unterschiedliche technische Lösungen eingesetzt. Für Anlagen am Niederspannungsnetz beziehungsweise bestimmte Anlagen am Mittelspannungsnetz kann Rundsteuertechnik relevant sein. Größere Mittelspannungsanlagen werden über Fernwirktechnik eingebunden. Maßgeblich ist die konkrete Anschlussvorgabe der SVO Netz.
Technische Umsetzung dokumentieren
Erforderliche Formulare und Ausgabebelege für Rundsteuerempfänger finden Sie auf folgender Seite: