Haus in der Natur mit Photovoltaik
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Technische Vorgaben des EEG

Steuerung nach § 9 EEG

§ 9 EEG regelt technische Voraussetzungen für Erzeugungs- und KWK-Anlagen.

Ziel ist, dass Messstellenbetreiber die erforderliche Mess- und Steuertechnik einbauen können und berechtigte Stellen die Ist-Einspeisung abrufen sowie die Einspeiseleistung fernsteuern können.

Intelligentes Messsystem
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Was Betreiber sicherstellen müssen

Anlage und elektrische Installation vorbereiten lassen

Der ordnungsgemäße technische Zustand der Anlage und der elektrischen Installation hinter der Hausanschlusssicherung muss den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen ermöglichen. Steckersolargeräte bis 2 kW installierter Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung sind von dieser Grundregel ausgenommen.

Haus mit Photovoltaik und Batteriespeicher
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Im Netzgebiet der SVO Netz

Technik hängt vom Anschlussfall ab

Im SVO Netz-Netz werden je nach Leistung und Spannungsebene unterschiedliche technische Lösungen eingesetzt. Für Anlagen am Niederspannungsnetz beziehungsweise bestimmte Anlagen am Mittelspannungsnetz kann Rundsteuertechnik relevant sein. Größere Mittelspannungsanlagen werden über Fernwirktechnik eingebunden. Maßgeblich ist die konkrete Anschlussvorgabe der SVO Netz.

Von der Vorgabe zum Nachweis

Technische Umsetzung dokumentieren

Einordnung

Die SVO Netz ordnet den Anschlussfall ein.

Installation

Das Elektrofachunternehmen installiert und parametriert die erforderliche Technik.

Bestätigung

Der Betreiber bestätigt die Umsetzung der vorgegebenen Steuersignale.

Prüfung

Die SVO Netz kann die Erfüllung der Voraussetzungen prüfen.

Erforderliche Formulare und Ausgabebelege für Rundsteuerempfänger finden Sie auf folgender Seite: