E-Auto lädt an einer privaten Wallbox
© Generative AI
E-Mobilität

Wallbox beim Netzbetreiber anmelden

Eine Wallbox lädt Ihr Elektroauto komfortabel zu Hause. Bevor sie in Betrieb geht, muss die Ladeeinrichtung bei der SVO Netz angemeldet werden. Bei höherer Leistung prüfen wir zusätzlich, ob Netz und Hausanschluss ausreichend ausgelegt sind.

Zum Formular

Deshalb sind Wallboxen meldepflichtig

Gesetzlich sind Betreiberinnen und Betreiber einer Wallbox bis 11 Kilowatt Maximalleistung dazu verpflichtet, ihre Wallbox vor der Inbetriebnahme bei ihrem zuständigen Netzbetreiber anzumelden (§ 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung).

Das gilt für Ihre Ladeeinrichtung

Meldepflicht und Genehmigung

Ladeeinrichtungen ab 3,7 kW müssen angemeldet werden. Bis einschließlich 11 kW handelt es sich um eine Meldung. Liegt die Gesamtleistung der Ladeeinrichtungen an Ihrem Hausanschluss über 11 kW, benötigen Sie vor Installation und Inbetriebnahme die Genehmigung der SVO Netz.

Fall Was gilt?
bis einschließlich 11 kW Anmeldung
über 11 kW Gesamtleistung je Hausanschluss Genehmigung abwarten
nicht öffentlicher Ladepunkt mit mehr als 4,2 kW §14a-Einordnung
Frau entlädt Kofferraum ihres E-Autos während des Ladens
© scharfsinn86

Welche Angaben werden bei der Anmeldung benötigt?

Das Online-Formular fragt neben Ihren persönlichen Daten auch Informationen zur Ladeeinrichtung ab.

Dazu gehören insbesondere die Ladeleistung, die Anzahl der Ladepunkte sowie das geplante oder bereits erfolgte Datum der Inbetriebnahme. Halten Sie diese Angaben möglichst bereit, bevor Sie mit der Anmeldung beginnen.

Schritt 1

Auswahl

Prüfen Sie gemeinsam mit einem Elektrofachunternehmen, welche Ladeeinrichtung installiert werden soll.

Schritt 2

Anmeldung

Füllen Sie das Online-Formular zur Anmeldung der Ladeeinrichtung aus.

Schritt 3

Daten

Geben Sie die technischen Angaben zur Ladeeinrichtung vollständig an.

Schritt 4 (>11 kW)

Genehmigung

Warten Sie bei mehr als 11 kW Gesamtleistung je Hausanschluss die Genehmigung der SVO Netz ab.

Schritt 5

Installation

Die Installation und Inbetriebnahme erfolgen durch ein Elektrofachunternehmen.

Schritt 6

Fertigstellung

Nach Aufbau und Anschluss informiert das Elektrofachunternehmen die SVO Netz über die Fertigstellung beziehungsweise Inbetriebnahme.

(Schritt 7)

Anmeldung als steuerb. Verbr.

Sollte Ihre Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung gelten (>4,2 kW, nicht öffentl.), ist eine separate Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen
E-Auto an einer Wallbox
© Generative AI
Netzorientiert und trotzdem verfügbar

Ihre Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Nicht öffentliche Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW fallen bei einer Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2023 grundsätzlich unter die neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Bei einem lokalen Netzengpass darf der Netzbezug der Wallbox vorübergehend begrenzt werden. Der Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Als Ausgleich erhalten Sie reduzierte Netzentgelte.

Die Installation und Inbetriebnahme übernimmt ein Elektrofachunternehmen Ihrer Wahl.

Bei einer Wallbox mit mehr als 11 kW Gesamtleistung je Hausanschluss ist vor Installation und Inbetriebnahme die Genehmigung der SVO Netz abzuwarten.

Bei nicht öffentlichen Ladepunkten kann zusätzlich die Meldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung erforderlich sein.

Der Netzbetreiber benötigt die Information, um die Auslastung des lokalen Stromnetzes einschätzen und die Netzstabilität sichern zu können.

Melden Sie Ihre Wallbox an

Hier geht es zur Anmeldung Ihrer Wallbox