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Wallbox beim Netzbetreiber anmelden
Eine Wallbox lädt Ihr Elektroauto komfortabel zu Hause. Bevor sie in Betrieb geht, muss die Ladeeinrichtung bei der SVO Netz angemeldet werden. Bei höherer Leistung prüfen wir zusätzlich, ob Netz und Hausanschluss ausreichend ausgelegt sind.
Deshalb sind Wallboxen meldepflichtig
Gesetzlich sind Betreiberinnen und Betreiber einer Wallbox bis 11 Kilowatt Maximalleistung dazu verpflichtet, ihre Wallbox vor der Inbetriebnahme bei ihrem zuständigen Netzbetreiber anzumelden (§ 19 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung).
Meldepflicht und Genehmigung
Ladeeinrichtungen ab 3,7 kW müssen angemeldet werden. Bis einschließlich 11 kW handelt es sich um eine Meldung. Liegt die Gesamtleistung der Ladeeinrichtungen an Ihrem Hausanschluss über 11 kW, benötigen Sie vor Installation und Inbetriebnahme die Genehmigung der SVO Netz.
| Fall | Was gilt? |
|---|---|
| bis einschließlich 11 kW | Anmeldung |
| über 11 kW Gesamtleistung je Hausanschluss | Genehmigung abwarten |
| nicht öffentlicher Ladepunkt mit mehr als 4,2 kW | §14a-Einordnung |
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Welche Angaben werden bei der Anmeldung benötigt?
Das Online-Formular fragt neben Ihren persönlichen Daten auch Informationen zur Ladeeinrichtung ab.
Dazu gehören insbesondere die Ladeleistung, die Anzahl der Ladepunkte sowie das geplante oder bereits erfolgte Datum der Inbetriebnahme. Halten Sie diese Angaben möglichst bereit, bevor Sie mit der Anmeldung beginnen.
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Ihre Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung
Nicht öffentliche Ladepunkte mit mehr als 4,2 kW fallen bei einer Inbetriebnahme nach dem 31. Dezember 2023 grundsätzlich unter die neuen Regeln für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Bei einem lokalen Netzengpass darf der Netzbezug der Wallbox vorübergehend begrenzt werden. Der Haushaltsstrom bleibt davon unberührt. Als Ausgleich erhalten Sie reduzierte Netzentgelte.
Melden Sie Ihre Wallbox an
Hier geht es zur Anmeldung Ihrer Wallbox