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© Kyryl Gorlov
Stromnetz
Differenzbilanzkreis
Stromverbrauch
Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen wie die SVO Netz GmbH sind gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV verpflichtet, einen Differenzbilanzkreis zu führen.
Dieser dient zur Feststellung des Stromverbrauchs in Deutschland. Der Bilanzkreis erfasst ausschließlich die Abweichungen der Gesamtheit der Endverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100.000 Kilowattstunden (kWh) oder einer individuell festgelegten anderen Grenze nach § 12 Abs. 1 und 2 StromNZV des prognostizierten Verbrauchs. In dem Differenzbilanzkreis dürfen keine Endverbraucher bilanziert werden.
Transparenzpflicht
Die SVO Netz ist verpflichtet, die Ergebnisse der Differenzbilanzierung jährlich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Nachfolgend finden Sie die aktuellen Differenzmengen: